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Unsere Leistungen
im Rahmen der Hausverwaltung-Wohnungseigentum
- Die Verwaltung der Liegenschaft nach den einschlägigen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes sowie nach den von der Bundesinnung der Immobilien- und Vermögenstreuhänder erlassenen Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung
- Führung eines eigenen Treuhandkontos sowie auch eines gesonderten Rücklagenkontos, jeweils lautend auf den Namen der Hausgemeinschaft gemäß WEG 2002.
- Benutzerfreundliches Online Kundenportal
- Konteneinsicht für Eigentümer
- Vorschreibung von monatlich zu leistenden Akontierungen für alle Aufwendungen der Liegenschaft. Im Bedarfsfall werden die zu leistenden Zahlungen auch während des laufenden Jahres angepasst.
- Kontrolle und Zahlung von Lieferantenrechnungen, Hausbetreuungs- und Wartungsfirmen; Wahrung der Skontofristen
- Führung des mit der ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft zusammenhängenden Schriftverkehrs
- Organisation von Wartungsarbeiten (z.B. Außenanlagen, Heizung, Lift, etc.) sowie Anboteinholung und Abschluss von Wartungsverträgen, Versicherungen etc.
- Ausschreibung und Vergabe sowie laufende Kontrolle der Hausbetreuungs-Dienstleistung.
- Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Anlage, im Bedarfsfall auch unter Beiziehung von Fachleuten (Kosten externer Dienstleister nicht inkludiert)
- Jährliche Instandhaltungsvorschau, darauf aufbauend Budgetierung und Vorschreibung der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Gegebenenfalls Vorschreibung einer Sonderzahlung für Instandsetzungsarbeiten, sofern diese nicht aus der Rücklage gedeckt werden können
- Organisation von Kleinarbeiten, sowie Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten am Gebäude sowie den technischen Anlagen. Bei Vergabe größerer Reparaturarbeiten werden mehrere Angebote eingeholt
- Abschluss, Überwachung und Anpassung des Versicherungsschutzes der Wohnanlage, Vertretung bei Versicherungsansprüchen
- Bei vorhandener Zentralheizung Erfassung sämtlicher anfallenden Kosten und gegebenenfalls Weitergabe der erforderlichen Daten und gemeinschaftlichen Heizungsaufwendungen an Heizkosten-Abrechnungsfirmen, sodann Übernahme der ermittelten Kosten in die Jahresabrechnung
- Erstellung einer übersichtlichen Betriebs-/Heizkostenabrechnung bis längstens 30. Juni des jeweiligen Folgejahres gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des WEG und unter Berücksichtigung der gültigen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Kontrolle der monatlichen Akontierungen und ordnungsgemäßes Mahnwesen nach kaufmännischen Grundsätzen. Information der übrigen Miteigentümer bei gravierendem Zahlungsverzug eines Miteigentümers sowie Einleitung erforderlicher Schritte bis zur grundbücherlichen Sicherstellung der Forderung
- Abhaltung von regelmäßigen Eigentümerversammlungen sowie Durchführung von erforderlichen Mehrheitsbeschlüssen nach den Bestimmungen des WEG 2002 (alle 2 Jahre)
- Vertretung vor Finanz- und Verwaltungsbehörden im Rahmen der Verwaltervollmacht
- Abwicklung der Personalverrechnung für allfällig angestelltes Betreuungspersonal, Wahrnehmung der Dienstgeberagenden
- Verfassung und Verrechnung der jährlichen Umsatzsteuer-Erklärung
- Für die Verwaltung von Zinshäusern und Gewerbeobjekten bieten wir ein individuelles Leistungsspektrum nach Ihren Bedürfnissen an!
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Kontaktieren Sie uns – wir sind gerne für Sie da.