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Unsere Leistungen

im Rahmen der Hausverwaltung-Wohnungseigentum

  • Die Verwaltung der Liegenschaft nach den einschlägigen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes sowie nach den von der Bundesinnung der Immobilien- und Vermögenstreuhänder erlassenen Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung

  • Führung eines eigenen Treuhandkontos sowie auch eines gesonderten Rücklagenkontos, jeweils lautend auf den Namen der Hausgemeinschaft gemäß WEG 2002.
  • Benutzerfreundliches Online Kundenportal
     
  • Konteneinsicht für Eigentümer
     
  • Vorschreibung von monatlich zu leistenden Akontierungen für alle Aufwendungen der Liegenschaft. Im Bedarfsfall werden die zu leistenden Zahlungen auch während des laufenden Jahres angepasst.
     
  • Kontrolle und Zahlung von Lieferantenrechnungen, Hausbetreuungs- und Wartungsfirmen; Wahrung der Skontofristen
     
  • Führung des mit der ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft zusammenhängenden   Schriftverkehrs
  • Organisation von Wartungsarbeiten (z.B. Außenanlagen, Heizung, Lift, etc.) sowie Anboteinholung und Abschluss von Wartungsverträgen, Versicherungen etc.
     
  • Ausschreibung und Vergabe sowie laufende Kontrolle der Hausbetreuungs-Dienstleistung.
     
  • Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Anlage, im Bedarfsfall auch unter Beiziehung von Fachleuten (Kosten externer Dienstleister nicht inkludiert)
     
  • Jährliche Instandhaltungsvorschau, darauf aufbauend Budgetierung und Vorschreibung der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Gegebenenfalls Vorschreibung einer Sonderzahlung für Instandsetzungsarbeiten, sofern diese nicht aus der Rücklage gedeckt werden können
     
  • Organisation von Kleinarbeiten, sowie Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten am Gebäude sowie den technischen  Anlagen. Bei Vergabe größerer Reparaturarbeiten werden mehrere Angebote eingeholt
     
  • Abschluss, Überwachung und Anpassung des Versicherungsschutzes der Wohnanlage,   Vertretung bei Versicherungsansprüchen
     
  • Bei vorhandener Zentralheizung Erfassung sämtlicher anfallenden Kosten und gegebenenfalls Weitergabe der erforderlichen Daten und gemeinschaftlichen Heizungsaufwendungen an Heizkosten-Abrechnungsfirmen, sodann Übernahme der  ermittelten Kosten in die Jahresabrechnung
     
  • Erstellung einer übersichtlichen Betriebs-/Heizkostenabrechnung bis längstens 30. Juni des jeweiligen Folgejahres gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des WEG und unter Berücksichtigung der gültigen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft
     
  • Kontrolle der monatlichen Akontierungen und ordnungsgemäßes Mahnwesen nach   kaufmännischen Grundsätzen. Information der übrigen Miteigentümer bei gravierendem Zahlungsverzug eines Miteigentümers sowie Einleitung erforderlicher Schritte bis zur grundbücherlichen Sicherstellung der Forderung
     
  • Abhaltung von regelmäßigen Eigentümerversammlungen sowie  Durchführung von erforderlichen Mehrheitsbeschlüssen nach den Bestimmungen des WEG 2002 (alle 2 Jahre)
     
  • Vertretung vor Finanz- und Verwaltungsbehörden im Rahmen der Verwaltervollmacht
     
  • Abwicklung der Personalverrechnung für allfällig angestelltes Betreuungspersonal, Wahrnehmung der Dienstgeberagenden
     
  • Verfassung und Verrechnung der jährlichen Umsatzsteuer-Erklärung
     
  • Für die Verwaltung von Zinshäusern und Gewerbeobjekten bieten wir ein individuelles Leistungsspektrum nach Ihren Bedürfnissen an!

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Kontaktieren Sie uns – wir sind gerne für Sie da.

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