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SALZBURGER WOHNBAUFÖRDERUNG

Eigentum

Auszug aus der Salzburger Wohnbauförderung

Quelle: Land Salzburg – Planen, Bauen, Wohnen. Stand Jänner 2025. Änderungen & Irrtümer vorbehalten.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb einer neu errichteten Wohnung bzw. Häuser in der Gruppe (nicht älter als 3 Jahre) im Bundesland Salzburg. Der Verkäufer ist Bauträger und Grundeigentümer oder hat ein Baurecht über mind. 66 Jahre.

Wer wird gefördert?

  • Wer eine Förderung beantragt, muss als begünstigte Person anerkannt werden. Dazu müssen einige Voraussetzungen vorliegen, siehe Broschüre „Wohnbauförderung Eigentum
  • Finanzierung: Es wird ein Mindestanteil an Fremdmitteln vorausgesetzt. Der Zuschuss des Landes und die Fremdmittel müssen grundbücherlich besichert werden.

Folgende Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden:

HaushaltsgrößeNetto-Haushaltseinkommen
jährlich
Netto-Haushaltseinkommen
monatlich (Jahreszwölftel)
1 Person€ 57.000€ 4.750
2 Personen€ 87.000€ 7.250
3 Personen€ 93.000€ 7.750
4 Personen€ 105.000€ 8.750
5 Personen€ 110.000€ 9.167
6 Personen€ 118.000€ 9.833
Mehr als 6 Personen€ 127.000€ 10.583

Wie wird gefördert?

  • Einmalzuschuss, nicht rückzahlbar und entsprechend der Familienkonstellation gestaffelt.
  • Annuitätenzuschuss, rückzahlbar, unverzinslich als Unterstützung zur Darlehensrückzahlung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen.
  • Keine Förderung bei Überschreiten der Kaufpreisobergrenzen für Wohnungseigentum und Baurechtswohnungseigentum.

Einmalzuschlag:

Personen/FamiliensituationZuschuss
1 und 2 Personen€ 52.000
3 und 4 Personen,
Wachsende Familien ohne Kinder
€ 62.000
5 und mehr Personen,
Jungfamilien, Alleinerziehende
€ 72.000
Kinderreiche Familien€ 80.000

Annuitätenzuschuss:

Höhe des Zuschusses

Differenz aus Annuität und 39 % des Einkommens lt. Kreditvertrag

Der Annuitätenzuschuss ist mit € 500 monatlich begrenzt.

Für die Folgejahre wird eine fixe (fiktive) Einkommenssteigerung von 3 % jährlich zugrunde gelegt. Dadurch verringert sich der Annuitätenzuschuss jährlich und führt nach einigen Jahren bereits zur Rückführung der gewährten Annuitätenzuschüsse. Der Annuitätenzuschuss ist vom Kreditinstitut zu berechnen und ist als Unterlage dem Ansuchen beizulegen.

Die jährlichen Anpassungen erfolgen auf der Grundlage des Betrages, der sich aus der Anpassung und Rundung für den Vorzeitraum ergeben hat. Tatsächliche Einkommensänderungen nach oben oder unten führen zu keinen geänderten Annuitätenzuschüssen.

Dem Annuitätenzuschuss ist ein konkret ermittelter Zuschuss und Tilgungsplan zu Grunde zu legen. Dieser kann bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe (wesentliche Einkommensminderung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Karenz udgl) auf Ansuchen einmalig erneut gewährt werden, dabei ist die Rückzahlungsphase entsprechend zu verlängern.

Beispiel zur Berechnung des Annuitätenzuschusses: siehe Broschüre „Wohnbauförderung Eigentum„, Seite 15

Kaufpreisobergrenzen:

Die Förderung entfällt, sofern der Kaufpreis der Wohnung (ohne Abstellplätze) je Quadratmeter Wohnnutzfläche die regional unterschiedlich festgelegten Beträge überschreitet.

Grenzwerte der Kaufpreise pro m² für WohnungenEigentumBaurecht
Stadt Salzburg€ 9.000€ 6.200
Stadtgemeinden Bischofshofen, Hallein, Neumarkt am Wallersee, Saalfelden am Steinernen Meer, St. Johann im Pongau, Seekirchen am Wallersee und Zell am See (= Zentrale Orte) sowie die an die Stadt Salzburg unmittelbar angrenzenden Gemeinden Bergheim, Hallwang, Koppl, Elsbethen, Anif, Grödig und Wals Siezenheim.€ 7.500€ 5.700
Sonstige Gemeinden im Flachgau, Tennengau, Pongau und Pinzgau€ 6.800€ 5.400
Gemeinden im Lungau€ 5.800€ 5.200

Wie und wann stellt man ein Förderungsansuchen?

  • Das Förderungsansuchen wird über den Online-Assistenten mittels Einstiegslink des Bauträgers oder die sogenannte Assistentennummer des Bauprojekts gestellt. Alle Angaben zur Beantragung und den erforderlichen Unterlagen finden sich im Leitfaden zur Antragstellung.
  • Spätester Zeitpunkt für das Ansuchen ist 12 Monate nach Wohnungsübergabe.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Nach Übergabe der Wohnung, die Hauptwohnsitzmeldung der Förderwerber und Eintragung der Pfandrechte/Veräußerungsverbot des Landes oder vorliegende Treuhanderklärung über die Herstellung des Grundbuchsstandes sind Voraussetzung.

Lassen Sie sich die Förderung nicht entgehen!

Unser Team steht Ihnen bei allen Anliegen zur Seite:

Leitgöb Wohnbau Saalfelden: +43 (0)6582 70203

Leitgöb Wohnbau Salzburg: +43 (0)662 882213


Die gesamte Broschüre “Wohnbauförderung Eigentum“ des Salzburger Instituts für Raumordnung und Wohnen finden Sie
► HIER 

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