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SALZBURGER WOHNBAUFÖRDERUNG
Eigentum
Bares Geld für Ihren Wohntraum: bis zu € 80.000,- Direktzuschuss und monatliche Unterstützung bei der Kreditrückzahlung
Auszug aus der Salzburger Wohnbauförderung
Quelle: Land Salzburg – Planen, Bauen, Wohnen. Stand April 2026. Änderungen & Irrtümer vorbehalten.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Erwerb einer neu errichteten Wohnung bzw. Häuser in der Gruppe (nicht älter als 3 Jahre) im Bundesland Salzburg. Der Verkäufer ist Bauträger und Grundeigentümer oder hat ein Baurecht über mind. 66 Jahre.
Wer wird gefördert?
- Wer eine Förderung beantragt, muss als begünstigte Person anerkannt werden. Dazu müssen einige Voraussetzungen vorliegen, siehe Broschüre „Wohnbauförderung Eigentum„
- Finanzierung: Es wird ein Mindestanteil an Fremdmitteln vorausgesetzt. Der Zuschuss des Landes und die Fremdmittel müssen grundbücherlich besichert werden.
Folgende Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden:
| Haushaltsgröße | Netto-Haushaltseinkommen jährlich | Netto-Haushaltseinkommen monatlich (Jahreszwölftel) |
|---|---|---|
| 1 Person | € 57.000 | € 4.750 |
| 2 Personen | € 87.000 | € 7.250 |
| 3 Personen | € 93.000 | € 7.750 |
| 4 Personen | € 105.000 | € 8.750 |
| 5 Personen | € 110.000 | € 9.167 |
| 6 Personen | € 118.000 | € 9.833 |
| Mehr als 6 Personen | € 127.000 | € 10.583 |
Wie wird gefördert?
- Einmalzuschuss, nicht rückzahlbar und entsprechend der Familienkonstellation gestaffelt.
- Keine Förderung bei Überschreiten der Kaufpreisobergrenzen für Wohnungseigentum und Baurechtswohnungseigentum.
Einmalzuschlag:
| Personen/Familiensituation | Zuschuss |
|---|---|
| 1 und 2 Personen | € 52.000 |
| 3 und 4 Personen, Wachsende Familien ohne Kinder | € 62.000 |
| 5 und mehr Personen, Jungfamilien, Alleinerziehende | € 72.000 |
| Kinderreiche Familien | € 80.000 |
Kaufpreisobergrenzen:
Die Förderung entfällt, sofern der Kaufpreis der Wohnung (ohne Abstellplätze) je Quadratmeter Wohnnutzfläche die regional unterschiedlich festgelegten Beträge überschreitet.
| Grenzwerte der Kaufpreise pro m² für Wohnungen | Eigentum | Baurecht |
|---|---|---|
| Stadt Salzburg | € 9.000 | € 6.200 |
| Stadtgemeinden Bischofshofen, Hallein, Neumarkt am Wallersee, Saalfelden am Steinernen Meer, St. Johann im Pongau, Seekirchen am Wallersee und Zell am See (= Zentrale Orte) sowie die an die Stadt Salzburg unmittelbar angrenzenden Gemeinden Bergheim, Hallwang, Koppl, Elsbethen, Anif, Grödig und Wals Siezenheim. | € 7.500 | € 5.700 |
| Sonstige Gemeinden im Flachgau, Tennengau, Pongau und Pinzgau | € 6.800 | € 5.400 |
| Gemeinden im Lungau | € 5.800 | € 5.200 |
Wie und wann stellt man ein Förderungsansuchen?
- Das Förderungsansuchen wird über den Online-Assistenten mittels Einstiegslink des Bauträgers oder die sogenannte Assistentennummer des Bauprojekts gestellt. Alle Angaben zur Beantragung und den erforderlichen Unterlagen finden sich im Leitfaden zur Antragstellung.
- Spätester Zeitpunkt für das Ansuchen ist 12 Monate nach Wohnungsübergabe.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Nach Übergabe der Wohnung, die Hauptwohnsitzmeldung der Förderwerber und Eintragung der Pfandrechte/Veräußerungsverbot des Landes oder vorliegende Treuhanderklärung über die Herstellung des Grundbuchsstandes sind Voraussetzung.
Lassen Sie sich die Förderung nicht entgehen!
Unser Team steht Ihnen bei allen Anliegen zur Seite:
Leitgöb Wohnbau Saalfelden: +43 (0)6582 70203
Leitgöb Wohnbau Salzburg: +43 (0)662 882213
Die gesamte Broschüre “Wohnbauförderung Eigentum“ des Salzburger Instituts für Raumordnung und Wohnen finden Sie
► HIER
