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SALZBURGER WOHNBAUFÖRDERUNG

Eigentum

Auszug aus der Salzburger Wohnbauförderung

Quelle: Land Salzburg – Planen, Bauen, Wohnen. Stand April 2026. Änderungen & Irrtümer vorbehalten.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb einer neu errichteten Wohnung bzw. Häuser in der Gruppe (nicht älter als 3 Jahre) im Bundesland Salzburg. Der Verkäufer ist Bauträger und Grundeigentümer oder hat ein Baurecht über mind. 66 Jahre.

Wer wird gefördert?

  • Wer eine Förderung beantragt, muss als begünstigte Person anerkannt werden. Dazu müssen einige Voraussetzungen vorliegen, siehe Broschüre „Wohnbauförderung Eigentum
  • Finanzierung: Es wird ein Mindestanteil an Fremdmitteln vorausgesetzt. Der Zuschuss des Landes und die Fremdmittel müssen grundbücherlich besichert werden.

Folgende Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden:

HaushaltsgrößeNetto-Haushaltseinkommen
jährlich
Netto-Haushaltseinkommen
monatlich (Jahreszwölftel)
1 Person€ 57.000€ 4.750
2 Personen€ 87.000€ 7.250
3 Personen€ 93.000€ 7.750
4 Personen€ 105.000€ 8.750
5 Personen€ 110.000€ 9.167
6 Personen€ 118.000€ 9.833
Mehr als 6 Personen€ 127.000€ 10.583

Wie wird gefördert?

  • Einmalzuschuss, nicht rückzahlbar und entsprechend der Familienkonstellation gestaffelt.
  • Keine Förderung bei Überschreiten der Kaufpreisobergrenzen für Wohnungseigentum und Baurechtswohnungseigentum.

Einmalzuschlag:

Personen/FamiliensituationZuschuss
1 und 2 Personen€ 52.000
3 und 4 Personen,
Wachsende Familien ohne Kinder
€ 62.000
5 und mehr Personen,
Jungfamilien, Alleinerziehende
€ 72.000
Kinderreiche Familien€ 80.000

Kaufpreisobergrenzen:

Die Förderung entfällt, sofern der Kaufpreis der Wohnung (ohne Abstellplätze) je Quadratmeter Wohnnutzfläche die regional unterschiedlich festgelegten Beträge überschreitet.

Grenzwerte der Kaufpreise pro m² für WohnungenEigentumBaurecht
Stadt Salzburg€ 9.000€ 6.200
Stadtgemeinden Bischofshofen, Hallein, Neumarkt am Wallersee, Saalfelden am Steinernen Meer, St. Johann im Pongau, Seekirchen am Wallersee und Zell am See (= Zentrale Orte) sowie die an die Stadt Salzburg unmittelbar angrenzenden Gemeinden Bergheim, Hallwang, Koppl, Elsbethen, Anif, Grödig und Wals Siezenheim.€ 7.500€ 5.700
Sonstige Gemeinden im Flachgau, Tennengau, Pongau und Pinzgau€ 6.800€ 5.400
Gemeinden im Lungau€ 5.800€ 5.200

Wie und wann stellt man ein Förderungsansuchen?

  • Das Förderungsansuchen wird über den Online-Assistenten mittels Einstiegslink des Bauträgers oder die sogenannte Assistentennummer des Bauprojekts gestellt. Alle Angaben zur Beantragung und den erforderlichen Unterlagen finden sich im Leitfaden zur Antragstellung.
  • Spätester Zeitpunkt für das Ansuchen ist 12 Monate nach Wohnungsübergabe.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Nach Übergabe der Wohnung, die Hauptwohnsitzmeldung der Förderwerber und Eintragung der Pfandrechte/Veräußerungsverbot des Landes oder vorliegende Treuhanderklärung über die Herstellung des Grundbuchsstandes sind Voraussetzung.

Lassen Sie sich die Förderung nicht entgehen!

Unser Team steht Ihnen bei allen Anliegen zur Seite:

Leitgöb Wohnbau Saalfelden: +43 (0)6582 70203

Leitgöb Wohnbau Salzburg: +43 (0)662 882213


Familie vor modernen Wohnhäusern, thematisiert Wohnbauförderung in Salzburg.

Die gesamte Broschüre “Wohnbauförderung Eigentum“ des Salzburger Instituts für Raumordnung und Wohnen finden Sie
► HIER