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Mietwohnungen „Junges Wohnen“ Obertrum
Starter- und Übergangswohnungen zu leistbaren Preisen für Gemeindebürger:innen
Die neugeschaffenen Mietwohnungen beim SPAR-Markt ermöglichen jungen Personen die besten Voraussetzungen zur Gründung des ersten eigenständigen Haushalts zu einem sehr günstigen Gesamtmietpreis.
- attraktive Wohnfläche von 43 bis 64 m²
- Loggien mit Südwest-Ausrichtung
- Küchenzeile mit E-Herd, Backofen, Kühlschrank und Dunstabzug
- 1 Tiefgaragenstellplatz mit Ladesteckdose und 1 separater Abstellraum je Wohnung
- Parkettboden in den Wohnräumen und Fußbodenheizung
- funkferngesteuertes Raffstore-Beschattungssystem uns Smart-Home-Funktionen
- Lift vom Kellergeschoss bis ins oberste Geschoss
- Zentralheizung mit Wärmerückgewinnung aus der SPAR-Kälteanlage und mit Luftwärmepumpe
Bezug ab 01.09.2023. Der Mietvertrag wird für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen
Mietpreis & Nebenkosten Top 01 – 18:
Miete Wohnung: € 7,- brutto pro m² zzgl. Betriebskosten
Miete TG-Platz: € 75,- brutto je Stellplatz zzgl. Betriebskosten
Betriebskosten: ca. € 3,- brutto pro
Kaution: 3 Bruttomonatsmieten
Provision: provisionsfrei
Vergabekriterien Lt. GV-Beschluss vom 25.04.2023
Top 01 – 18 „Junges Wohnen“ Obertrum
Definition Starterwohnungen: Erstmalige Gründung eines selbstständigen Hauptwohnsitzes.
- Berechtigt sind Ortsansässige, die zum Zeitpunkt der Antragstellung insgesamt 12 Jahre ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Obertrum am See haben.
- Antragsberechtigt sind auch jene Personen, die aufgrund eines dringenden Wohnungsbedürfnisses bzw. beruflicher Verpflichtungen (ev. Studienzeit) bis max. 5 Jahre außerhalb des Gemeindegebietes der Marktgemeinde Obertrum am See ihren Wohnsitz (HWS) hatten, vorausgesetzt die Summe der 12 Jahre in Obertrum am See wird erreicht.
- Die Bewerberinnen dürfen über keinerlei Hausbesitz, Baulandsitz oder Wohnungsbesitz verfügen.
- Das Mindestalter ist 18 Jahre. Die Mietwohnung ist als Hauptwohnsitz zu nutzen.
Allgemeine Bestimmungen:
- Der/die Antragsteller:in muss EU-Bürger:in sein.
- Auch bei Erfüllung sämtlicher Vergabekriterien besteht kein Rechtsanspruch auf eine Mietwohnung.
- Als Stichtag zur Erfüllung der Kriterien wird der 23. Mai 2023 festgelegt.
- Für jede Wohnung ist zusätzlich zumindest ein Tiefgaragenparkplatz anzumieten.
- Die Mietdauer ist aus 3 Jahre befristet.
- Bei der „Erstvergabe“ werden vorerst nur Starterwohnungen vergeben, falls sich genügend geeignete Bewerber:innen dafür melden.
Verlosung
Für die erste Verlosung der Wohnungen Top 01-18 müssen die Wohnungsanträge bis zum 6. Juni 2023, 12 Uhr Mittag per Formular bei Leitgöb Wohnbau (digital an: salzburg@lwb.at) eingelangt sein. Die Verlosung startet mit Ende Juni 2023.
Kontakt
Leitgöb Wohnbau
Telefon: (0662) 882213
Email: salzburg@lwb.at
Downloads Junges Wohnen Top 01 – 18
Wohnungsausstattung Junges Wohnen Obertrum
Hinweis:
Interessenten, die nicht die Vergabekriterien erfüllen, haben die Möglichkeit Top 19-24 zu mieten. Informationen dazu erhalten Sie auch direkt von uns.
Downloads Top 19 – 24
FOLDER Mietwohnungen Top 19-24
Junges Wohnen Obertrum – Wohnungsausstattung