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Mietwohnungen „Junges Wohnen“ Obertrum

Starter- und Übergangswohnungen zu leistbaren Preisen für Gemeindebürger:innen

Die neugeschaffenen Mietwohnungen beim SPAR-Markt ermöglichen jungen Personen die besten Voraussetzungen zur Gründung des ersten eigenständigen Haushalts zu einem sehr günstigen Gesamtmietpreis.

  • attraktive Wohnfläche von 43 bis 64 m²
  • Loggien mit Südwest-Ausrichtung
  • Küchenzeile mit E-Herd, Backofen, Kühlschrank und Dunstabzug
  • 1 Tiefgaragenstellplatz mit Ladesteckdose und 1 separater Abstellraum je Wohnung
  • Parkettboden in den Wohnräumen und Fußbodenheizung
  • funkferngesteuertes Raffstore-Beschattungssystem uns Smart-Home-Funktionen
  • Lift vom Kellergeschoss bis ins oberste Geschoss
  • Zentralheizung mit Wärmerückgewinnung aus der SPAR-Kälteanlage und mit Luftwärmepumpe

Bezug ab 01.09.2023. Der Mietvertrag wird für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen

Mietpreis & Nebenkosten Top 01 – 18:

Miete Wohnung: € 7,- brutto pro m² zzgl. Betriebskosten

Miete TG-Platz: € 75,- brutto je Stellplatz zzgl. Betriebskosten

Betriebskosten: ca. € 3,- brutto pro

Kaution: 3 Bruttomonatsmieten

Provision: provisionsfrei

Vergabekriterien Lt. GV-Beschluss vom 25.04.2023

Top 01 – 18 „Junges Wohnen“ Obertrum

Definition Starterwohnungen: Erstmalige Gründung eines selbstständigen Hauptwohnsitzes.

  • Berechtigt sind Ortsansässige, die zum Zeitpunkt der Antragstellung insgesamt 12 Jahre ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Obertrum am See haben.
  • Antragsberechtigt sind auch jene Personen, die aufgrund eines dringenden Wohnungsbedürfnisses bzw. beruflicher Verpflichtungen (ev. Studienzeit) bis max. 5 Jahre außerhalb des Gemeindegebietes der Marktgemeinde Obertrum am See ihren Wohnsitz (HWS) hatten, vorausgesetzt die Summe der 12 Jahre in Obertrum am See wird erreicht.
  • Die Bewerberinnen dürfen über keinerlei Hausbesitz, Baulandsitz oder Wohnungsbesitz verfügen.
  • Das Mindestalter ist 18 Jahre. Die Mietwohnung ist als Hauptwohnsitz zu nutzen.

Allgemeine Bestimmungen:

  • Der/die Antragsteller:in muss EU-Bürger:in sein.
  • Auch bei Erfüllung sämtlicher Vergabekriterien besteht kein Rechtsanspruch auf eine Mietwohnung.
  • Als Stichtag zur Erfüllung der Kriterien wird der 23. Mai 2023 festgelegt.
  • Für jede Wohnung ist zusätzlich zumindest ein Tiefgaragenparkplatz anzumieten.
  • Die Mietdauer ist aus 3 Jahre befristet.
  • Bei der „Erstvergabe“ werden vorerst nur Starterwohnungen vergeben, falls sich genügend geeignete Bewerber:innen dafür melden.

Verlosung

Für die erste Verlosung der Wohnungen Top 01-18 müssen die Wohnungsanträge bis zum 6. Juni 2023, 12 Uhr Mittag per Formular bei Leitgöb Wohnbau (digital an: salzburg@lwb.at) eingelangt sein. Die Verlosung startet mit Ende Juni 2023.

Kontakt

Leitgöb Wohnbau
Telefon: (0662) 882213
Email: salzburg@lwb.at


Downloads Junges Wohnen Top 01 – 18

FOLDER Junges Wohnen Obertrum

ANTRAG Junges Wohnen Obertrum

Wohnungsausstattung Junges Wohnen Obertrum


Hinweis:

Interessenten, die nicht die Vergabekriterien erfüllen, haben die Möglichkeit Top 19-24 zu mieten. Informationen dazu erhalten Sie auch direkt von uns.

Downloads Top 19 – 24

FOLDER Mietwohnungen Top 19-24

Junges Wohnen Obertrum – Wohnungsausstattung

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